Ab dem 14.12.2019 tritt die neue Pflanzengesundheitsverordnung (EU 2016/2031) in Kraft. Aufgrund von Artikel 65 Abs. 1 müssen Unternehmen in ein amtliches Unternehmensregister aufgenommen werden.
Spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung wird sich Ihre Registrierungsnummer ändern.
Das Format der Nummern wird bundeseinheitlich auf 10 Stellen beschränkt, um die Lesbarkeit der Stempelung auch bei kleineren Abdrücken zu verbessern.
Wir dürfen Sie im Laufe des Jahres 2019 weiter über die genauen Änderungen in Bezug auf Ihre Registrierung informieren.
Aktuell ist eine Übergangsfrist für den Austausch der bestehenden Stempel vorgesehen, die genaue Dauer der Übergangsfrist ist aber noch nicht bekannt.
Für weiterführende Informationen senden Sie uns bitte ein Email an info@margreiter-technik.de. Selbstverständlich stehen wir gerne auch telefonisch unter den unten stehenden Telefonnummern für Ihre Fragen zur Verfügung.