Die Globalisierung führt zu einem ständig zunehmenden weltweiten Warenaustausch, wobei der preiswerte, nachwachsende Rohstoff Holz eine große Rolle spielt.
Jedoch kann der Naturwerkstoff Holz Schädlinge enthalten, die in anderen Ländern erhebliche Schäden anrichten könnten.
Die Aufgabe der UN- Unterorganisation „International Plant Protection Convention“ (IPPC) ist es die Verbreitung und Einführung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu verhindern und zu kontrollieren.
Mit dem von ihnen entwickelten IPPC- Standard „ISPM 15“ (International Standard of Phytosanitary Measures – internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) wurde die Basis für eine weltweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen und Einfuhrvorschriften geschaffen.
Entsprechend des ISPM 15 (Internationaler Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen), die durch das internationale Pflanzenschutzabkommen festgelegt wurden, sind bei der Verwendung von Verpackungsmaterialien aus Nadel- oder Laubholz verschiedene Kriterien einzuhalten.
Zu diesen gehören unter anderem:
Ein bestimmter Holzfeuchtegrad ist nicht vorgeschrieben, auch die Ausstellung eines zusätzlichen Pflanzengesundheitszeugnisses ist nicht notwendig.
Der IPPC Stempel muss auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht werden. Zugleich ist ein Stempelabdruck auf dem jeweiligen Lieferschein notwendig.
Liegt die Stärke des Holzes bei weniger als 6 mm, unterliegt es nicht den Bestimmungen des ISPM 15. Gleiches gilt auch für verschiedene Holzwerkstoffe wie beispielsweise Span- und Faserplatten sowie Sperrholz.
Links: IPPC Symbol (stilisierte Ähre)
DE: Länderkennung nach ISO 3166 (DE für Deutschland)
NW1: Kennung der Region
49512: amtliche Registriernummer
HT: Behandlungsart (Heat Treatment - Hitzebehandelt)
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